{"id":86,"date":"2015-04-20T19:54:27","date_gmt":"2015-04-20T19:54:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.agv1984.de\/?page_id=86"},"modified":"2021-02-17T22:30:53","modified_gmt":"2021-02-17T22:30:53","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.agv1984.de\/?page_id=86","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2><strong><a href=\"http:\/\/www.agv1984.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Satzung_AGV_1984_final.pdf\">Satzung des Altersgenossenvereins 1984 Schwabisch Gmund<\/a><\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAltersgenossenverein 1984 Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd\u201c und hat seinen Sitz in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h3>\n<p>Der Altersgenossenverein (AGV) 1984 bezweckt den gesellschaftlichen Zusammenschluss der Angeh\u00f6rigen des Geburtsjahrgangs 1984 mittels gemeinsam durchgef\u00fchrter Veranstaltungen, sowie die Pflege des Kontaktes zu den<br \/>\nAGV`s anderer Jahrg\u00e4nge.<br \/>\nWesentlicher Zweck ist die Durchf\u00fchrung der alle 10 Jahre stattfindenden Jahrgangsfeste, beginnend im Jahre 2024 mit dem 40er Fest, um somit dem Zwecke der Brauchtumspflege zu dienen wie die Tradition der Jahrgangsfeste in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd fortzuf\u00fchren.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Mitgliedschaft des Vereins<\/h3>\n<p>Der Verein ist Mitglied im Dachverband der Altersgenossenvereine Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Mitgliedschaft und Aufnahme in den Verein<\/h3>\n<p>Mitglied kann jeder werden, der im Jahre 1984 geboren ist und sich den Traditionen der Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnder Altersgenossenvereine verbunden f\u00fchlt. \u00dcber die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit (s. \u00a79). Vor Aufnahme in den Verein ist eine Beitrittserkl\u00e4rung mit handschriftlicher Unterschrift des Unterzeichnenden dem Kassier zu \u00fcbergeben. Hiermit erkl\u00e4rt sich der Unterzeichner mit der Satzung und Zahlung des Mitgliedsbeitrages einverstanden. Einmalig wird bei einem Beitritt zum Verein eine Aufnahmegeb\u00fchr in H\u00f6he von derzeit 5,00 Euro f\u00e4llig. Die Mitgliedschaft im Verein wird beendet:<\/p>\n<ul>\n<li>durch den Austritt des Mitgliedes<\/li>\n<li>durch Ausschluss des Mitgliedes<\/li>\n<li>durch Ableben des Mitgliedes<\/li>\n<li>durch Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Die Austrittserkla\u0308rung muss schriftlich abgefasst sein und sp\u00e4testens bis zum 30.09. eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zugehen. Bei Nichteinhaltung dieses Termins wird der Austritt erst mit Ablauf des nachfolgenden Gesch\u00e4ftsjahres wirksam. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann bei der Mitgliederhauptversammlung (MHV) mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausgesprochen werden, wenn:<\/p>\n<p>ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages l\u00e4nger als 12 Monate im R\u00fcckstand ist, das Verhalten eines Mitgliedes die Interessen oder den Fortbestand des Vereins sch\u00e4digt oder gef\u00e4hrdet.<br \/>\nDer Ausschluss ist dem Mitglied vom Vorstand durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Mit dem Ausscheiden verliert das Mitglied jegliche Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verein. Hiervon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Vereins, ausstehende Beitr\u00e4ge einzufordern.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Die H\u00f6he des Beitrages wird von der MHV nach Bedarf durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgesetzt. Ab dem Gesch\u00e4ftsjahr 2015 betr\u00e4gt der Jahresbeitrag 84,00 Euro.<br \/>\nDer Einzug des Jahresbeitrages erfolgt jeweils bis sp\u00e4testens 31.03. eines jeden Jahres durch Einzugserm\u00e4chtigung. Fallen nachtr\u00e4gliche Jahresbeitr\u00e4ge (\u00a7 5.1 Beitragsnachzahlung) an, so werden diese sofort nach Aufnahme in den Verein f\u00e4llig. Mindestens 75% des jeweiligen Jahresbeitrages sind zur Deckung der Jahrgangsfeste zu verwenden. Der Rest kann zur allgemeinen Vereinsverwaltung (Porto, Zeitungsannoncen usw.), sowie f\u00fcr sonstige Vereinszwecke verwendet werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Zusch\u00fcsse f\u00fcr Veranstaltungen vom Vorstand festgelegt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 5.1 Beitragsnachzahlung<\/h4>\n<p>Beitr\u00e4ge von Mitgliedern, die sp\u00e4ter dem Verein beitreten, werden wie folgt erhoben:<br \/>\nDie Anzahl der Jahre seit 2015 bzw. dem letzten Jahrgangsfest werden dem Eintrittsjahr hinzugez\u00e4hlt. Diese Zahl wird mit dem aktuellen Jahresbeitrag multipliziert.<br \/>\nBeispiel aus der 1. Dekade:<br \/>\nEintritt 2019 = aktueller Jahresbeitrag x r\u00fccksta\u0308ndige Jahre = 5 Jahresbeitr\u00e4ge + aktuelle Aufnahmegeb\u00fchr<br \/>\nBeispiel aus der 2. und folgenden Dekaden:<br \/>\nEintritt 2029 = aktueller Jahresbeitrag x r\u00fcckst\u00e4ndige Jahre = 5 Jahresbeitr\u00e4ge + aktuelle Aufnahmegeb\u00fchr<\/p>\n<h4>\u00a7 5.2 Beitragsr\u00fcckerstattung<\/h4>\n<p>Mitglieder, die aus dem Verein ausscheiden oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung der entrichteten Beitr\u00e4ge oder aus dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<h4>\u00a7 5.3 R\u00fcckbuchung eingezogener Beitr\u00e4ge<\/h4>\n<p>Die anfallenden Kosten einer R\u00fccklastschrift gehen grunds\u00e4tzlich zu Lasten des Mitglieds, sofern die Abbuchung ordentlich erfolgte.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h3>\u00a7 6 Rechte und Pflichten<\/h3>\n<p>Die Mitglieder haben das Recht an der Mitgliederhauptversammlung (MHV) teilzunehmen. Sie k\u00f6nnen zur MHV schriftlich Antr\u00e4ge jeglicher Art stellen und abstimmen. Antr\u00e4ge an die MHV m\u00fcssen mindestens zwei Wochen vor der Durchf\u00fchrung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Ferner k\u00f6nnen sie an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Sie d\u00fcrfen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen erhalten, mit Ausnahme der tats\u00e4chlichen Auslagen im Rahmen der Vereinsf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet:<\/p>\n<ul>\n<li>die Beitr\u00e4ge innerhalb des F\u00e4lligkeitszeitraums zu entrichten<\/li>\n<li>die satzungsgema\u0308\u00dfen Pflichten zu erf\u00fcllen<\/li>\n<li>sich f\u00fcr die F\u00f6rderung der Interessen des Vereins sowie der Brauchtumspflege einzusetzen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><\/h3>\n<h3>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>die Mitgliederhauptversammlung (s. \u00a7 8)<\/p>\n<p>der Vorstand (s. \u00a7 9)<\/p>\n<p>Die Organe beschlie\u00dfen \u2013 soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist \u2013 mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Die Mitgliederhauptversammlung (MHV)<\/h3>\n<p>Die MHV findet einmal j\u00e4hrlich statt. Die Mitglieder sollten mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit Angaben u\u0308ber die Tagesordnung eingeladen werden. Antr\u00e4ge an die MHV m\u00fcssen mindestens 2 Wochen vor ihrer Durchfu\u0308hrung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.<br \/>\nIn dringenden Fa\u0308llen kann der Vorstand eine au\u00dferordentliche MHV einberufen. Er muss dies innerhalb von 4 Wochen tun, wenn mindestens 25% der eingetragenen Mitglieder unter Angabe von Gr\u00fcnden dies schriftlich beim Vorstand beantragen.<\/p>\n<p>Die MHV leitet der Vorsitzende, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Sie ist in jedem Fall durch die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfa\u0308hig. Der MHV obliegen folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme und Genehmigung der Gesch\u00e4fts-, Rechnungs- und Revisionsberichte von Vorstand, Kassier und Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstands und des Kassier<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung, falls erforderlich<\/li>\n<li>Bestimmung des Wahlleiters\/Wahlausschusses<\/li>\n<li>Wahl des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Wahl des jeweiligen Festausschusses fu\u0308r die Jahrgangsfeste<\/li>\n<li>Festlegung der H\u00f6he des j\u00e4hrlichen Mitgliederbeitrages, sowie der einmaligen Aufnahmegeb\u00fchr auf Anfrage<\/li>\n<li>Beschlussfassung u\u0308ber die Erhebung einer Umlage<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins und grundsa\u0308tzlicher Beschluss u\u0308ber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/li>\n<\/ul>\n<h3><\/h3>\n<h3>\u00a7 9 Der Vorstand<\/h3>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Kassier, dem Schriftf\u00fchrer, einem Pressewart, einem Organisator und drei Beisitzern.<br \/>\nDer Vorsitzende leitet s\u00e4mtliche Sitzungen und Versammlungen. Ihn vertritt der stellvertretende Vorsitzende.<br \/>\nDie Wahl des Vorstandes wird von einem durch die MHV zu bestimmenden Wahlleiter\/ Wahlausschuss durchgefu\u0308hrt. Vor der Wahl wird dar\u00fcber abgestimmt, ob die Wahl geheim oder offen durchgef\u00fchrt werden soll. Ist nur ein Mitglied fu\u0308r geheime Wahlen, so muss die Wahl entsprechend durchgef\u00fchrt werden. Gew\u00e4hlt ist, wer die h\u00f6chste Stimmzahl erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird jeweils auf 2 Jahre gew\u00e4hlt, wobei im Gr\u00fcndungsjahr der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftfu\u0308hrer und der Organisator lediglich auf 1 Jahr gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist ohne Einschr\u00e4nkung zul\u00e4ssig. Zur Sicherung der Organisation der Jahrgangsfeste werden die drei bzw. zwei Jahre vor dem jeweiligen Jahrgangsfest gew\u00e4hlten Mitglieder des Vorstandes auf 4 Jahre gew\u00e4hlt. Anschlie\u00dfend tritt der oben aufgefu\u0308hrte Turnus wieder in Kraft.<\/p>\n<p>Der Vorstand hat die Gesch\u00e4fte zu f\u00fchren und das Verm\u00f6gen zu verwalten.<br \/>\nDer Vorsitzende ruft die Organsitzungen ein. Er hat eine Vorstandssitzung einzuberufen, wenn dies mindestens 4 Mitglieder des Vorstandes beantragen. Die Vorstandschaft kann in besonderen F\u00e4llen weitere Mitglieder zu Organsitzungen einladen. Der Vorstand ist mit der Anzahl der Anwesenden beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nBei eventueller Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter.<br \/>\nScheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so finden bei der n\u00e4chsten MHV Neuwahlen statt, bis dahin ist der Vorstand berechtigt fu\u0308r die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied zu bestimmen.<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter vertreten. Jeder ist fu\u0308r sich allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h3>\u00a7 10 Der Kassier<\/h3>\n<p>Die Kassengesch\u00e4fte werden durch den Kassier erledigt. Er ist berechtigt, eingehende Zahlungen fu\u0308r den Verein anzunehmen und diese zu quittieren. Er ist ferner berechtigt gegen Belegnachweise Zahlungen fu\u0308r den Verein zu leisten, sofern diese zur Gesch\u00e4ftsfu\u0308hrung notwendig und vom Vorstand genehmigt sind. Er hat dar\u00fcber zu wachen, dass Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins unverzu\u0308glich eingeholt bzw. beglichen werden.<\/p>\n<p>Zur \u00dcberwachung der Beitragszahlungen ist ein Kassenbuch (welches auch in elektronischer Form gefu\u0308hrt werden kann) anzulegen, das vom Kassier zu fu\u0308hren und zu pflegen ist.<br \/>\nEine Abhebung bzw. Auszahlung vom Vereinskonto darf nur durch den Kassier erfolgen. Bei Abwesenheit, Verhinderung und in dringenden F\u00e4llen wird er durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten. Diese d\u00fcrfen gegen einen entsprechenden Nachweis Abhebungen bzw. Auszahlungen bis zu 150 Euro t\u00e4tigen.<br \/>\nDer Kassier haftet gegen\u00fcber dem Verein im Rahmen seiner Gesch\u00e4ftsfu\u0308hrung bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit und bei Vorsatz. Er haftet nicht bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ausf\u00fchrung der Organbeschl\u00fcsse. Er hat j\u00e4hrlich zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres einen Kassenabschluss zu t\u00e4tigen und einen Rechnungsbericht zu fertigen, der auf der n\u00e4chsten MHV verlesen wird. Der Kassier ist von der MHV j\u00e4hrlich zu entlasten.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Die Kassenpr\u00fcfer<\/h3>\n<p>Zwei Kassenpr\u00fcfer haben j\u00e4hrlich eine ordentliche Kassenpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren und hier\u00fcber einen Bericht abzugeben, der bei der MHV zu verlesen ist. Die ordentliche Kassenpru\u0308fung ist mindestens 2 Wochen vorher dem Kassier anzumelden. Die beiden Kassenpr\u00fcfer werden von der MHV auf 24 Monate gew\u00e4hlt. Sie d\u00fcrfen keinem weiteren Vereinsorgan als gew\u00e4hltes Mitglied angeh\u00f6ren. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Der Schriftf\u00fchrer<\/h3>\n<p>Der Schriftf\u00fchrer hat \u00fcber die Sitzungen der Organe immer Niederschriften anzufertigen, die den wesentlichen Inhalt der Beratungen und s\u00e4mtlicher Beschl\u00fcsse enthalten m\u00fcssen. Der Vorsitzende hat, falls das Protokoll aus seiner Sicht Unrichtigkeiten enth\u00e4lt und diese nicht im Einvernehmen mit dem Schriftf\u00fchrer ausger\u00e4umt werden k\u00f6nnen, dem Protokoll einen entsprechenden Vermerk hinzuzuf\u00fcgen. Ferner muss das Vereinsgeschehen und die Vereinsentwicklung vom Schriftf\u00fchrer niedergeschrieben werden. Kosten, welche dem Schriftf\u00fchrer entstehen, werden gegen Nachweis aus der Vereinskasse zur\u00fcckerstattet. Die Protokolle stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Vereinsaufl\u00f6sung und Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss der MHV. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von 2\/3 aller Mitglieder des Vereins. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Sollte bei der MHV nicht die ausreichende Anzahl von Mitgliedern anwesend sein, gen\u00fcgt bei der n\u00e4chsten MHV, die innerhalb von 4 Wochen nach der besagten MHV mit dem TOP (Tagesordnungspunkt) \u201eAufl\u00f6sung\u201c stattfinden muss, eine 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>Das Vereinsverm\u00f6gen wird an eine \u00f6rtliche gemeinnu\u0308tzige Einrichtung gespendet. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer MHV.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h3>\u00a7 14 Inkrafttreten der Satzung<\/h3>\n<p>Die Satzung tritt am 21.11.2014 in Kraft. Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd, den 21.11.2014<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Altersgenossenvereins 1984 Schwabisch Gmund \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAltersgenossenverein 1984 Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd\u201c und hat seinen Sitz in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd. 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